Kollektivvertrag allgemeines universitätspersonal 2019

Allgemeiner Tarifvertrag für Die Hochschulen 1. Februar 2018-31. Dezember 2018 Gemäß dem Tarifvertrag für Hochschulpersonal werden alle Mitarbeiter je nach Erfüllung der Einstufungskriterien den Stellengruppen I bis V zugeordnet. Jede Berufsgruppe besteht aus zwei Qualifikationsstufen, denen die Mitarbeiter zugeordnet sind: die Grundstufe und die reguläre Ebene. Die Grundstufe gilt für die reguläre Ebene für Bedienstete nach drei Jahren auf der Basisebene derselben Berufsgruppe. Ein Aufstieg auf ein reguläres Niveau ist früher als nach drei Jahren möglich Die mit den Gewerkschaften vereinbarten Vergütungen und Leistungen sind im Tarifvertrag der niederländischen Universitäten zu vermerken. Die caoNU (die neueste Version des Tarifvertrags), gültig ab 31. Dezember 2019, kann über das Menü auf der rechten Seite heruntergeladen werden. Diese Version 2017-2019 ist über diesen Link erreichbar: www.labouragreementuniversities.nl/. Wissenschaftliches Personal, mit dem ein Qualifikationsvertrag geschlossen wurde Artikel 49 Absatz 2 Das Bruttomonatsgehalt der A2-Gehaltsgruppe beträgt 3.953,90 EUR und bei Bediensteten, die in dem betreffenden Fach einen Doktortitel oder Doktortitel besitzen, 4.599,60 EUR. Diese Beträge erhöhen die Universitäten und die Gewerkschaften haben gemeinsam eine “öffentlich-freundliche” Version des Tarifvertrags auf den Weg gebracht. Diese Website enthält einen allgemeinen Überblick über den Tarifvertrag und enthält eine klare Übersicht über die wichtigsten Informationen über die Beschäftigungsbedingungen. Die VSNU verhandelt mit den Gewerkschaften über die Vergütung und die Leistungen des Hochschulpersonals (mit Ausnahme des Vorstands).

Entschädigungen und Leistungen decken Angelegenheiten wie Gehalt, Urlaub, Rente und Soziale Sicherheit ab. Die bestehenden Kurskategorien gelten bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags. Tarifvertrag Niederländische Universitäten 31. Dezember 2019-31. Dezember 2020 (Version Januar 2020) Gemäß dem Jobgruppensystem für akademisches Personal (im Tarifvertrag als “Mitarbeiter in Wissenschaft/Kunst” bezeichnet) werden akademische Mitarbeiter den Berufsgruppen A1 zugeordnet, A2, B1, B2 und C. Allgemeiner Tarifvertrag für Universitäten 1. April 2020-31. März 2022 (wird herausgegeben) – Gehaltsskalen 1.8.2020 und 1.6.2021 Studentische und Projektmitarbeiter ohne Master- oder Diplomabschluss Artikel 49, Absatz 1. Absatz 1. 5 Das Bruttomonatsgehalt der C-Gehaltsgruppe beträgt maximal 1.058,3 0 EUR. Bei einer normalen Wochenarbeitszeit von weniger als 20 Stunden wird das Gehalt anteilig angewesen. Am 5.

Juni 2020 einigten sich die VSNU und die Arbeitnehmerorganisationen auf einen neuen Tarifvertrag. Der Text dieses Vergleichsvertrages kann über das Menü auf der rechten Seite heruntergeladen werden. Änderungen aus dieser Vereinbarung werden spätestens Mitte Juli in den derzeitigen GAV aufgenommen. Hochschulassistenten, leitende Wissenschaftler, leitende Dozenten und Projektmitarbeiter nach Abschluss eines Master- oder Diplomstudiums Artikel 49 Absatz 3 Das Bruttomonatsgehalt der B1-Gehaltsgruppe beträgt 2.929,00 EUR. Dieser Betrag erhöht sich gemäß Artikel 56 Absatz 3. 1 des Tarifvertrags vom 1. Februar 2018 beträgt die monatliche Lehrlingsvergütung für Lehrlinge im Sinne des Berufsbildungsgesetzes 608,40 Euro im 1. Jahr, 782,10 Euro im 2.

Jahr, 980,70 Euro im 3. Lehrjahr und 1.278,10 Euro im 4. Lehrjahr. . . . Die VSNU führt Konsultationen mit folgenden Gewerkschaften: • FNV Overheid • AC/FBZ • CNV Overheid, onderdeel van CNV Connectief • AOb .