Muster widerspruch erstattungsbescheid

Die Große Beschwerdekammer hat bestätigt, daß eine Beschwerde als nicht eingelegt gilt, wenn die Gebühr nicht entrichtet und/oder die Mitteilung innerhalb der nach Artikel 108 EPÜ gesetzten Frist von zwei Monaten eingereicht wird. Unter diesen Umständen wird die Beschwerdegebühr zurückerstattet. Wird eine Anhörung abgesagt, so wird der Kanzler zu gegebener Zeit eine Entscheidung treffen, es sei denn, der Antrag wurde aufgegeben oder der Widerspruch wurde zurückgezogen. Wird innerhalb der zulässigen Frist keine Klagebeantwortung eingereicht, so kann der Antrag als aufgegeben angesehen werden. Wenn nur ein Teil der Waren und/oder Dienstleistungen abgelehnt wurde, gilt die Anmeldung für diese angegebenen Gegenstände als aufgegeben und die Marke wird für den Rest der Waren/Dienstleistungen eingetragen. Nachdem der Kanzler dem Anmelder eine Kopie der Einspruchsschrift nach Section 38(5) des Gesetzes übermittelt hat, muss eine dem Kanzler entsprechende Partei die andere Partei am selben Tag mit allen Schriftwechseln, die dem Kanzler in Bezug auf den Einspruch zugesandt werden, mit einem anderen Als einem Dokument, das sie anderweitig zu erfüllen haben, kopieren [Abschnitt 44 der Verordnung]. i) Die Einspruchsfrist beträgt drei Monate, was nachlassend ist. Ein Einspruch kann nur auf einer begrenzten Anzahl von Gründen gestützt werden[4], d. h. mit der Begründung, dass der Patentgegenstand nicht patentierbar ist, dass die Erfindung unzureichend offenbart ist oder dass der Inhalt des Patents über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht.

Die Einspruchsschrift gegen ein europäisches Patent muss innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erwähnung der Patenterteilung im Europäischen Patentblatt schriftlich beim EPA (entweder in München, Den Haag oder Berlin) eingereicht werden, zusammen mit der Zahlung einer Einspruchsgebühr. [5] Die Einspruchsabteilungen des EPA sind für die Prüfung der Einsprüche zuständig. [6] Das Einspruchsverfahren kann mehrere Einsprechende betreffen. Nach Angaben des EPA wurde ein europäisches Patent einst von einer Rekordzahl von 27 Einsprechenden abgelehnt. [7] Die Möglichkeit, nicht nur im anhängigen Einspruchsverfahren vor einer Einspruchsabteilung (d. h. im erstinstanzlichen Verfahren) als Streithelfer vor, sondern auch während eines späteren anhängigen Beschwerdeverfahrens vor einer Beschwerdekammer (d. h.

im Verfahren der zweiten Instanz) bestehen. [66] Eine Streithelferin, die im Beschwerdeverfahren interveniert hat, wird jedoch nicht als Beschwerdeführerin behandelt, sondern lediglich als Partei im Sinne von Artikel 107 (2. Satz) EPÜ. Dies hat zur Folge, dass, wenn der einzige Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückzieht, die Beschwerde nicht mit nur einer Streithelferin fortgesetzt werden kann, die während der Beschwerde interveniert hat. [67] Wurde ein Schriftstück in Bezug auf einen Einspruch auf andere Weise gemäß Abschnitt 46 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnungen zugestellt, so sollte die Mitteilung an den Kanzler die Art der Zustellung (z. B. E-Mail oder Fax) klar angeben und angeben, dass die zugestellte Partei dieser Art der Zustellung zugestimmt hat.