Zweck des Ermessens des Verwalters nach Section 103 InsO ist es, die Insolvenzmasse zugunsten einer gleichmäßigen und gleichen Ausschüttung an die Gläubiger zu schützen und zu verbessern. Dieser Zweck wird abgelehnt, wenn ein solventer Kontrahent einen für die Insolvenzmasse vorteilhaften Vertrag kündigen könnte. Deutsche Gerichte neigen nun dazu, in Bezug auf solche Kündigungsklauseln sehr streng zu sein und neigen auch dazu, Kündigungsklauseln für nichtig zu erklären, die einen „Insolvenzanschluss“ haben. 2.4. Nebenabreden und Vertragsänderungen unterliegen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung von ANYDESK; sie sind ohne eine solche schriftliche Zustimmung nicht gültig. 1.5. Soweit einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine andere gültige Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Bestimmungen über den Vertragszweck. 2.2. Der Vertragsgegenstand wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ergänzenden Geschäftsbedingungen, die innerhalb des Regelwerks Vorrang haben, und die in der Servicespezifikation für das jeweilige Angebot vereinbarten Bestimmungen bestimmt. Vereinbarungen, die von diesen Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
6. Sind die dem Käufer für die Nachbesserung der mangelhaften Lieferung entstandenen Kosten auf individueller Basis unverhältnismäßig, d. h. in Bezug auf den Kaufpreis der mangelfreien Ware und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragsverletzung sind wir berechtigt, die Erstattung dieser Kosten zu verweigern. Unverhältnismäßige Kosten entstehen insbesondere dann, wenn die vom Käufer geforderten Kosten, insbesondere Demontage- und Montagekosten, 150 % des Kaufpreises der von uns in Rechnung gestellten Ware oder 200 % des Wertes der mangelhaften Ware übersteigen. 9.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AnyDesk-Preisliste zu zahlen. Einwendungen gegen Rechnungen für von ANYDESK erbrachte Leistungen sind innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an die auf der Rechnung angegebene Adresse zu erklären. Nach Ablauf der vorstehenden Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. ANYDESK weist den Kunden bei der Absendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens hin. 11.4. Eine Haftung für Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstanden sind, ist ausgeschlossen.
ANYDESK bietet dem Kunden Updates, Support und Wartung gemäß den jeweiligen Bedingungen des jeweiligen schriftlichen Angebots. Verpflichtungen können an Dritte abgetreten werden, auch ohne vorherige Zustimmung, es sei denn, es besteht eine Vertragsklausel, die eine solche Zustimmung verlangt. Leistungsausfall, der von einem Subunternehmer verursacht wird, wird jedoch von der Hauptgesellschaft im Verhältnis des Hauptunternehmens zum Auftraggeber als Leistungsausfall behandelt. Jede Fahrlässigkeit des Subunternehmers wird der Hauptgesellschaft zugeschrieben. In ihrer Beziehung zum Auftraggeber trägt die Hauptgesellschaft das Risiko der Insolvenz des Subunternehmers. Nach dem Vertragsrecht kommt bei der Absichtserklärung ein deutscher Vertrag zustande.